Informieren Sie sich über die landesspezifischen Regelungen beim Krankenversicherungsschutz.
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Auf dieser Seite finden Sie Merkblätter, die Ihnen Auskünfte zur Sicherstellung Ihres Krankenversicherungsschutzes im Urlaubsland geben. Ein Klick auf den jeweiligen Landesnamen öffnet das Merkblatt.
Bitte beachten Sie: Sie benötigen eine Anspruchsbescheinigung zum Nachweis des bei unserer Krankenkasse bestehenden Versicherungsschutzes. Für die Länder der EU gilt die EHIC ( Daten befinden sich auf der Rückseite Ihrer Krankenversichertenkarte), für alle übrigen Länder sprechen Sie uns bitte an.
B Belgien Bulgarien
D Dänemark
E Estland
F Finnland |Frankreich
G Griechenland | Grossbritannien
I Irland | Island | Italien
K Kroatien
L Lettland | Liechtenstein | Litauen | Luxemburg
M Malta | Marokko | Mazedonien |Montenegro
N Niederlande | Norwegen
O Österreich
R Rumänien
P Polen | Portugal
S Schweden | Schweiz | Serbien | Slowakei | Slowenien | Spanien
T Tschechien | Türkei | Tunesien
U Ungarn
Z Zypern
Bei der Ernst & Young BKK sind Sie hervorragend versichert. Selbstverständlich auch im Ausland. Aber es geht immer noch besser und sicherer. Mit unserem Versicherungspartner Barmenia haben wir für unsere Versicherten verschiedene attraktive Angebote geschnürt – unter anderem eine günstige Zusatzversicherung für Urlaubsreisen.
Für alle anderen europäischen Länder gilt die EHIC-Karte bzw. eine EHIC-Ersatzbescheinigung.
Auch in Ihrem Urlaub versuchen wir, Ihnen den bestmöglichen Schutz zu gewährleisten. Die „Europäische Krankenversicherungskarte“ (EHIC) ist ein Teil davon.
Sie und Ihre Angehörigen erhalten bei allen Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen eine 100-prozentige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung.
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