Sie sind aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig? Wir begleiten Sie von Anfang an. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach adäquaten Leistungserbringern, bieten Ihnen Krankengeld bei Verdienstausfall und unterstützen Sie bei der stufenweisen Wiedereingliederung.
Sind Sie Arbeitnehmer? In der Regel zahlt Ihr Arbeitgeber für die Dauer von bis zu 6 Wochen Lohn oder Gehalt (Entgeltfortzahlung) weiter. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung erhalten Sie von uns Krankengeld.
Hinweis für die Beschäftigten der Ernst & Young GmbH:
Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen krank, so entfällt gemäß den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes die Verpflichtung zur Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung. Ernst & Young behält sich in solchen Fällen die Weiterzahlung eines Zuschusses ohne rechtliche Verpflichtung vor. Sie endet aber in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres ab dem ersten Krankheitstag.
Bei freiwillig oder privat Versicherten wird bezüglich der Berechnung der Fortzahlung unterstellt, dass sie sich nach mehr als sechswöchiger Krankheit mit Tagegeld versichert haben, wie es von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt würde. Möglicherweise ist von Fall zu Fall eine Anpassung der Krankenversicherung an die Tagegelder der gesetzlichen Krankenkassen ratsam.
Vereinbarte Selbstbeteiligungen an den Krankheitskosten sind für die Höhe der Leistungen von Ernst & Young ohne Bedeutung.Da jedoch mit dem Erlöschen des Gehaltsanspruchs der Anspruch auf das Krankengeld der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht, muss Ernst & Young im Hinblick auf die geleisteten Arbeitgeberbeiträge bzw. -zuschüsse zur Krankenversicherung die monatliche Überweisung mindestens in Höhe dieses Krankengelds kürzen. Die Kürzung richtet sich nach dem Bruttokrankengeld der Pflichtkasse und beträgt nach Ablauf von 42 Tagen Entgeltfortzahlung 70 % des Bruttogehaltes, jedoch maximal 90 % des Nettogehaltes bis zur Krankenversicherungspflichtgrenze. (Stand 07.2011)
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld I erhalten im Krankheitsfall nach 6 Wochen andauernder Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Selbstständige haben ebenfalls die Möglichkeit, mit Zahlung des allgemeinen Beitragssatzes den „gesetzlichen“ Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit zu wählen.
Das Krankengeld beträgt 70 % des regelmäßigen beitragspflichtigen Bruttoentgelts und darf grundsätzlich 90 % des täglichen Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Bei der Berechnung des Krankengeldes sind jedoch auch Einmalzahlungen wie z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die in den vergangenen 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit erzielt wurden, einzubeziehen. In diesen Fällen kann das Krankengeld sogar bis zu 100 % des täglichen Nettoarbeitsentgeltes betragen.
Die Mitgliedschaft bei unserer BKK ist in dieser Zeit beitragsfrei.
Grundsätzlich besteht Ihr Anspruch auf Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit kann Krankengeld jedoch für längstens 78 Wochen (= 546 Tage) innerhalb von 3 Jahren gewährt werden.
Sie waren länger krank und können noch keine volle Arbeitsleistung erbringen?
Mit der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten Sie die Möglichkeit, nach längerer Krankheit langsam und schonend an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Übergang von der Krankheit hin zur vollen Berufstätigkeit soll so erleichtert werden. Während der Dauer der Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit.
Um eine Wiedereingliederung durchführen zu können, sprechen Sie bitte mit Ihrem Arzt, der Ihnen einen Wiedereingliederungsplan aufstellt. Stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Arbeitgeber mit dieser Maßnahme einverstanden ist. Sobald alle Beteiligten sich verständigt haben, kann die Maßnahme beginnen.
Wichtiger Hinweis der Ernst & Young BKK:
Denken Sie rechtzeitig an einen Abschluss einer Zusatzversicherung für ein Tagegeld, damit Sie keine finanziellen Einbußen während einer längeren Arbeitsunfähigkeitsdauer in Kauf nehmen müssen.
Wir unterstützen Sie gern wenn Sie Hilfe benötigen und einen geeigneten Versicherer suchen.
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