0800 2257244

kostenfreie Servicenummer

Kontakt

Bogen
Sie sind hier: Leistungen Heil- und Hilfsmittel

Heil- und Hilfsmittel

Die Ernst & Young BKK übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.

Ihr Ansprechpartner

Team Leistungen

Leistungen, Wahltarife, Bonusprogramm

Informationen zu diesem Thema

_

Was sind Heilmittel?

Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie.

Was sind Hilfsmittel?

Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.

Was muss ich für Hilfs- und Heilmittel zahlen?

Heilmittel: Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.

Hilfsmittel: Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln), ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.

Unser Extra: Heilmittel sind  bei der E&Y BKK genehmigungsfrei

Um es unseren Versicherten einfacher zu machen, verzichten wir bei Heilmitteln auf die übliche Genehmigungspflicht. Dies ist eine der vielen Extraleistungen, die Sie als Mitglied der E&Y BKK exklusiv genießen.

Kontakt

Fon 05661 70767-0
Fax 05661 70767-49
info@bkk-ey.de

Adresse

Ernst & Young BKK
Rotenburger Str. 16
34212 Melsungen

Servicezeiten

Montag bis Freitag
07 – 22 Uhr

Ernst & Young BKK

Ihre Ansprechpartner
Über uns