Die Ernst & Young BKK übernimmt die Kosten für Heil- und Hilfsmittel nach Vertragssätzen bzw. Festbeträgen. Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.
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Zu den Heilmitteln gehören beispielsweise Massagen, Bäder, Krankengymnastik und Sprachtherapie.
Zu den Hilfsmitteln zählen zum Beispiel Rollstühle, Prothesen und Hörgeräte.
Heilmittel: Die Zuzahlung des Patienten beträgt 10% des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Hilfsmittel: Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Preis des Hilfsmittels unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag. Bei Hilfsmitteln, die für den Verbrauch bestimmt sind (z. B. Windeln), ist die Zuzahlung auf 10 Euro im Monat begrenzt.
Um es unseren Versicherten einfacher zu machen, verzichten wir bei Heilmitteln auf die übliche Genehmigungspflicht. Dies ist eine der vielen Extraleistungen, die Sie als Mitglied der E&Y BKK exklusiv genießen.
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