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Fahrkosten

Die Kosten einer medizinisch notwendigen Fahrt im Rettungs- oder Krankenwagen zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte werden von uns übernommen. Darüber hinaus übernehmen wir die Fahrkosten, die im Zusammenhang mit einem stationären Krankenhausaufenthalt oder einer stationären Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahme entstehen.

Zuzahlung

Der gesetzliche Eigenanteil in Höhe von 10 % der Kosten - mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro - je Fahrt muss jedoch selbst getragen werden.

Hinweis:

  • Kinder und Jugendlich unter 18 Jahren zahlen einen Eigenanteil zu den Fahrkosten.
  • Bei Fahrten zur medizinischen Rehabilitation fallen keine Eigenanteile an.

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen

Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen dürfen wir grundsätzlich nicht übernehmen!

Ausnahmen sind Fahrten im Rahmen von Dialysebehandlungen, Strahlen- und Chemotherapie.
Auch können wir die Fahrkosten zur ambulanten Behandlung übernehmen, sofern Sie einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "Bl" oder "H" vorlegen können oder in die Pflegestufen II oder III eingestuft sind.

Bitte beantragen Sie bei uns vor der Fahrt zur ambulanten Behandlung die Kostenübernahme.

Kontakt

Fon 05661 70767-0
Fax 05661 70767-49
info@bkk-ey.de

Adresse

Ernst & Young BKK
Rotenburger Str. 16
34212 Melsungen

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07 – 22 Uhr

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