Wer kennt sie nicht, die Probleme, die bei einem Unfall oder einer Erkrankung im Ausland entstehen können? Neben der Aufregung und den Beschwerden einer Verletzung oder Krankheit kommen oft auch noch finanzielle Folgen hinzu. Mit vielen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen oder aber Sie werden als Privatpatient behandelt. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder aber der gute alte "Auslandskrankenschein" werden dann nicht akzeptiert. Wir sind für Sie da - mit unserem Kooperationspartner Barmenia.
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Fragen Sie die Berater der Barmenia nach der Reisekrankenversicherung speziell für Versicherte der E&Y BKK.
Mit unserem Kooperationspartner, der Barmenia Krankenversicherung a.G. haben wir jetzt eine attraktive Reiseversicherungsoption entwickelt: Auslandsreisekrankenversicherungen mit weltweitem Versicherungsschutz werden exklusiv für Ernst & Young BKK Mitglieder zu einem besonders günstigen Tarif angeboten.
Den Tarif können Sie direkt über die Barmenia-Serviceseite speziell für Mitglieder der E&Y BKK abschließen. Sie und Ihre Angehörigen erhalten bei allen Urlaubsreisen für die ersten sechs Wochen einer Reise eine 100%ige Kostenerstattung bei akut medizinisch notwendiger Behandlung.
Sie machen länger als sechs Wochen Urlaub? Dann können Sie eine Verlängerung des Versicherungsschutzes über den Zusatztarif RK (Beitrag von 3,20 € pro Verlängerungstag) bei der Barmenia Krankenversicherung a.G. abschließen.
Bitte beachten Sie: Die Barmenia benötigt die Rechnungsoriginale. Beteiligt sich ein anderer Kostenträger an den Aufwendungen, benötigt die Barmenia die Zweitschriften der Belege mit den Leistungsvermerken.
Arztrechnungen müssen enthalten: Name und Anschrift des Arztes, Name und Geburtsdatum der behandelten Person, Diagnosen oder Bezeichnung aller Krankheiten, Ärztliche Leistungen mit Behandlungsdaten, Rezepte und Arzneimittelrechnungen.
Rechnungen für Heil- und Hilfsmittel müssen enthalten: Name der erkrankten Person, Verordnete Arzneien, Preise, Quittungsvermerke.
Es ist jeweils die ärztliche Verordnung mit einzureichen. Bei Zahnbehandlungen müssen die Belege die Bezeichnung der behandelten Zähne sowie Angaben über die daran vorgenommene Behandlung enthalten.
Für die Erstattung von Rückführungskosten ist eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Krankentransports und für die Erstattung von Überführungskosten bzw. Bestattungskosten eine amtliche Sterbeurkunde mit vorzulegen.
Bei notwendigem stationärem Aufenthalt stellt die Barmenia kurzfristig eine vorläufige Kostenübernahmeerklärung aus. Die in ausländischer Währung entstandenen Kosten rechnet die Barmenia zum Kurs des Tages in Euro um, an dem die Belege usw. bei der Barmenia eingehen.
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