Ihr Arzt wählt für Sie aus tausenden von Medikamenten das richtige aus. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht erstattet werden. Hier erfahren Sie mehr zu Zuzahlungen, Ausnahmen und zuzahlungsfreien Medikamenten.
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Die Zuzahlung beträgt 10% des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Liegt der Abgabepreis unter 5 Euro, zahlt der Versicherte nur den geringeren Betrag.
Ausnahmen gibt es bei Verordnungen für Kinder bis zum 12. Lebensjahr, für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen sowie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen, wenn solche Arzneimittel zum Therapiestandard gehören.
Arzneimittel, die überwiegend der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z. B. Viagra), dürfen leider nicht erstattet werden.
Verordnet ein Arzt ein Medikament über den sogenannten Fest- oder Höchstpreisen, haben Sie die Mehrkosten zu tragen. Fragen Sie deshalb nach Alternativen.
Eine Vielzahl von Medikamenten erhalten Sie zuzahlungsfrei in Ihrer Apotheke. Im Internet finden Sie eine Übersicht über zuzahlungsbefreite Arzneimittel.
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