Aus der Ausgleichskasse U2 erhält der Arbeitgeber die nach dem Mutterschutzgesetz entstehenden Belastungen in voller Höhe erstattet.
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Die Erstattung in voller Höhe gilt für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld und das laufende Brutto-Arbeitsentgelt während eines nach dem Mutterschutzgesetz bestehenden Beschäftigungsverbotes. Bei einem Beschäftigungsverbot wird dem Arbeitgeber zusätzlich ein Teil seines Arbeitgeberbeitragsanteils zur Sozialversicherung erstattet. Der Arbeitgeber erhält die Erstattung für Arbeiterinnen, Angestellte und Auszubildende.
Die Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Beschäftigungsverbot sowie des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld erfolgt über die Ausgleichskasse 2 – die sogenannte Umlage 2 (U2).
Haben Sie Ihrer Arbeiterin, Angestellten oder Auszubildenden während dem Beschäftigungsverbot das Entgelt fortgezahlt oder einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, können Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen über die Ausgleichskasse U2 beantragen, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Laden Sie den Erstattungsantrag U2 oben herunter und legen Sie Ihn uns bei der Ernst & Young BKK vor.
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.
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