Zu den erstattungsfähigen Leistungen des Arbeitgebers gehören in erster Linie Aufwendungen für die Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer bei Arbeitsunfähigkeit wegen unverschuldeter Krankheit.
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Erstattungsfähig ist aber auch die Weiterzahlung der Ausbildungsvergütung. Die Erstattung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit erfolgt über die Ausgleichskasse 1 - die sogenannte Umlage 1 (U1).
Haben Sie Ihrem Arbeitnehmer oder Auszubildenden während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit das Entgelt fortgezahlt, können Sie die Erstattung Ihrer Aufwendungen über die Ausgleichskasse U1 beantragen, wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen.
Laden Sie den Erstattungsantrag U1 oben herunter und legen Sie Ihn uns bei der Ernst & Young BKK vor.
Dann schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir helfen Ihnen jederzeit gerne weiter und beantworten Ihre Fragen.
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