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Fristen für Beiträge und Beitragsnachweise

Die Ernst & Young BKK ist Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitglieder.

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Arbeitgeberbetreuung, Beiträge

Informationen zu diesem Thema

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Abgabefristen für GSV-Beiträge und Nachweise

Bitte übermitteln Sie die Beitragsnachweise frühzeitig, damit diese rechtzeitig (spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag) bei der Ernst & Young BKK eingehen. Insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.

Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV) werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde.

Bitte beachten Sie: Bis zu den genannten Terminen 2012 müssen sowohl die Zahlungen als auch der Beitragsnachweis bei der Einzugsstelle eingegangen sein.

MonatJanFebMärAprMaiJunJulAugSepOktNovDez
Beitragsnachweis 25. 23. 26. 24. 24. 25. 25. 27. 24. 25. 26. 19.
Beitragszahlung 27. 27. 28. 26. 29. 27. 27. 29. 26. 29. 28. 21.

Denken Sie bei der Übermittlung an folgende Angaben

  1. Ihre Anschrift
  2. Ihr Arbeitgebername
  3. Ihre Arbeitgeber-Betriebsnummer (wurde vom Arbeitsamt vergeben)
  4. Angabe des Sollmonats

Meldeverfahren (sv.net)

Beitragsnachweise können unter Angabe dieser Betriebsnummer elektronisch an den BKK Bundesverband übermittelt werden. Auf welchen Wegen diese Übermittlung möglich ist, erfahren Sie unter Elektronisches Meldeverfahren/sv.net.

Bitte übermitteln Sie die Beitragsnachweise frühzeitig, insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.

Fristen für die sonstigen Beiträge

  • Alle anderen Beiträge werden spätestens am 15. des der Entgeltzahlung folgenden Monats fällig.
  • Beiträge gelten erst mit dem Tag der Wertstellung zugunsten der Krankenkasse als gezahlt; Überweisungsaufträge deshalb frühzeitig vor der Beitragsfälligkeit einreichen.
  • Arbeitgeber, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, bitten wir die Beiträge auf unser Konto zu überweisen.

Daten der Ernst & Young BKK

Betriebsnummer: 469 397 89
Institutionskennzeichen: 10 57 32 32 4

Bank: VR Bank Schwalm-Eder
BLZ 520 626 01
Konto 20 20 85 470
Swift/BIC: GENODEF1HRV
IBAN: DE2152062601020208547

Kontakt

Fon 05661 70767-0
Fax 05661 70767-49
info@bkk-ey.de

Adresse

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Rotenburger Str. 16
34212 Melsungen

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