Die Ernst & Young BKK ist Einzugsstelle für die Sozialversicherungsbeiträge Ihrer Mitglieder.
_
Bitte übermitteln Sie die Beitragsnachweise frühzeitig, damit diese rechtzeitig (spätestens drei Tage vor dem Fälligkeitstag) bei der Ernst & Young BKK eingehen. Insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.
Die Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV) werden am drittletzten Bankarbeitstag des Monats fällig, in dem das Arbeitsentgelt erzielt wurde.
Bitte beachten Sie: Bis zu den genannten Terminen 2012 müssen sowohl die Zahlungen als auch der Beitragsnachweis bei der Einzugsstelle eingegangen sein.
| Monat | Jan | Feb | Mär | Apr | Mai | Jun | Jul | Aug | Sep | Okt | Nov | Dez |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Beitragsnachweis | 25. | 23. | 26. | 24. | 24. | 25. | 25. | 27. | 24. | 25. | 26. | 19. |
| Beitragszahlung | 27. | 27. | 28. | 26. | 29. | 27. | 27. | 29. | 26. | 29. | 28. | 21. |
Beitragsnachweise können unter Angabe dieser Betriebsnummer elektronisch an den BKK Bundesverband übermittelt werden. Auf welchen Wegen diese Übermittlung möglich ist, erfahren Sie unter Elektronisches Meldeverfahren/sv.net.
Bitte übermitteln Sie die Beitragsnachweise frühzeitig, insbesondere bei Teilnahme am Lastschriftverfahren. Liegen zum Zeitpunkt der Fälligkeit keine Beitragsnachweise vor, erfolgt automatisch eine Schätzung des fälligen Beitrags.
Betriebsnummer: 469 397 89
Institutionskennzeichen: 10 57 32 32 4
Bank: VR Bank Schwalm-Eder
BLZ 520 626 01
Konto 20 20 85 470
Swift/BIC: GENODEF1HRV
IBAN: DE2152062601020208547
Kennen und nutzen Sie die ganzen Extraleistungen und Vorteile, die wir Ihnen bieten?
Machen Sie mit. Versichern Sie Ihre Familie und werben Sie unter Kollegen. Es lohnt sich.
Laden Sie unser Magazin herunter und lesen Sie Aktuelles rund um Medizin, Gesundheit und Wohlbefinden.